Unser Unterricht ist Krankenkassen anerkannt!
Nach § 20 SGB V fördern die gesetzlichen Krankenkassen alle unsere Kurse!
Die Zulassung bei den Krankenkassen bekommen Anbieter, die den hohen gesetzlichen Qualitätsanforderungen an die Ausbildung der Kursleiter und die inhaltliche Gestaltung ihrer Kurse entsprechen.
Bei regelmäßiger Teilnahme (mindestens 80 %) an unseren Kursen erhalten Sie nach Beendigung des Kurses eine Bescheinigung, die Sie bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Höhe und Häufigkeit der Rückerstattung erfragen Sie bitte bei ihrer Krankenkasse.